• Middleton: Beaver Hunting in Canada 1777

  • Conrad Gesner Historiæ Animalium 1558

  • Kanadisches Mobilisierungsplakat 2.Weltkrieg

  • Briefmarke Polen Biber 1,25 Zloty

  • Wappen Eno (Finnland)

Materialien zur bayerischen Fauna: Der Biber 1859


Zoologisch-mineralogischer Verein, Regensburg, Korrespondenz-blatt. 1847-54, 1856-58
13.Jahrg. (1859)

Materialien zur bayerischen Fauna

von dem Pfarrer
Andreas Johannes Jäckel zu Neuhaus bei Höchstadt a/A.

Der Biber.

Castor Fiber Linn.
Zu den wenigen deutschen Ländern, welche den Biber noch
beherbergen , gehört auch Bayern. Es nimmt dieses höchst in-
teressante Thier überall, wo es noch gefunden wird, des Natur-
freundes Aufmerksamkeit um so mehr in Anspruch , als es nicht
blos in Bayern, sondern wohl in ganz Deutschland in den letz-
ten Stadien des Aussterbens begriffen ist. Die unaufhaltsam
fortschreitende Kultur und Industrie ist in die stille Heimlichkeit
der Waldes-, Fluss- und Bacheseinsamkeit vorgedrungen, welche
noch in den ersten Decennien dieses Jahrhunderts dem harmlo-
sen Biber an vielen Orten Bayerns eine der Hauptbedingungen
seiner Existenz darbot, und was Industrie und Kultur nicht ver-
mochte,*) das gelang der menschlichen Unkultur, der Gewinn-



*) Die unter dem Schutze des königlichen Leibgeheges Anfangs
der 30er Jahre erfolgte, nicht unbeträchtliche Vermehrung
der Biber in der Amper (siehe weiter unten den Abschnitt
„Amper") hat den Beweis geliefert, dass derselbe nicht
schlechterdings abgelegene, menschenleere, völlig unkulti-
virte Gegenden voraussetzt, dass er sich vielmehr den Ver-
hältnissen mehr kultivirter, mehr bevölkerter Gegenden
gleichfalls accomodirt und in solchen, wenn ihm nur einige,
obschon schwache Beschützung zu Theil wird, eine ansehn-
liche Vermehrung gewinnt (Hofrath Dr. L. W. Medicus)

sucht, einer kurzen Jagdanarchie und den Jagdverhältnissen die-
ses Jahrzehents. Es leben zwar bei uns noch die letzten Mohi-
kaner, aber es sind eben die letzten und ist der Zeitpunkt nicht
mehr fern, wo auch sie an ihrer letzten Zufluchtsstätte, die be-
reits auf der Grenzscheide Bayerns und Oesterreichs liegt, von
Jägern und Fischern ausgerottet sein werden. Ein bayerischer
Biber (Gaile, Fell und Fleisch) ist dermalen an Werth beiläufig
4, 5 auch 6 Zentnern Fischen gleich, deckt ganz allein einen
bedeutenden Jagdpachtschilling von 80 bis 130 fl. und darüber,
oder zahlt Zeche, Tabak und Kartenspiel auf geraume Zeit. Auch
war an der Salzach die Welt nie mit Brettern verschlagen, dass
die Industrie nicht hätte hindringen können. Die dortigen Fischer
wenigstens und das österreichische Zollschutzpersonal sind schon
sehr — sehr lange von ihr berührt und haben nach Kräften
dafür gesorgt, dass die Biber die Fischwasser nicht völlig ruinir-
ten*) oder ihre Säcke als kostbare Kontrebande alle nach Bayern
einschmuggelten. Wer wollte da noch zweifeln, dass die Indu-
strie das Verzeichniss der in Bayern ausgestorbenen Thiere in
Baldem um eine Nummer vermehrt haben wird? Wenn ich es
daher versuche, in Nachstehendem eine geschichtlich topogra-
phische Kastorologie zu entwerfen, so liegt mir zwar nicht ob,
einem Dahingeschiedenen die Grabrede zu halten; gleichwohl ist
es nicht viel anders. Ein trauriges Geschäft, um so trauriger,
als die Biber nicht zur Sippschaft der Bären, Wölfe, Luchse und
Wildschweine, also nicht in die Kategorie der mit den Fortschrit-
ten der Kultur schlechterdings unverträglichen Thiere gehören,
in grosser Anzahl zwar durch Unterwühlen der Ufer, an Wasser-
bauten, und durch ihr Schneiden in Flussauen schädlich werden,
jedoch im sogenannt normalmässigen Stande, wo der durch sie
am Holze angerichtete Schaden durch den Zuwachs nicht empfind-
lich oder durch den Nutzen dieser Thiere weit überwogen wird,
alle Schonung, ja die pfleglichste Behandlung verdienen. Man
sollte glauben, ein Blick in die Preiscourants von Materialhan-
delshäusern oder in die Medicinaltaxe der Apotheker müsste ge-



') Hier wird mich wohl Niemand missverstehen und glauben,
ich sei der Meinung, dass der Biber von Fischen oder Kreb-
sen lebe.



nügen, darzuthun, was Bayern an seinen heimischen Bibern
besass und noch besitzt und wie viel Geld aus dem Lande gehen
muss, wenn sie vollends vertilgt sind.'j

Dieses zu verhüten, hat im Jahre 1825 Dr. Rumpf in Würz-
burg die Errichtung von Biberkolonieen bei der k. Akademie der
Wissenschaften angeregt, aber die Antwort erhalten, dass zwar
früher auf die Ausrottung der Biber Zuchhtausstrafe gesetzt
gewesen sei, von dieser gesetzlichen Bestimmung aber habe Um-
gang genommen werden müssen, indem diese Thiere den Was-
serbauten sehr nachtheilig seien. Die Angelegenheit ist später
mehrfach in bayerischen wissenschaftlichen Blättern in Anregung
gekommen, namentlich durch den Apotheker Ludwig Wiede-
mann in München in einem im Jahre 1828 in der Aschaffen-
burger allgemeinen Forst- und Jagdzeitung veröffentlichten kurzen
Aufsatz über die Güte des bayerischen Castoreums und die nütz-
liche Erhaltung des Bibers in Bayern, und durch Dr. L. W. Me-
dicus in seiner vortrefflichen, über das Vorkommen des Bibers
in Bayern in den bayrischen Annalen 1833 Nr. 41 erschienenen
grösseren Abhandlung. Auch Dr. Waltl in Passau hat im
Korrespondenzblatte des zoologisch-mineralogischen Vereines in
Regensburg 1848 pag. 16 kürzlich an die Nothwendigkeit, Biber-
kolonieen anzulegen, erinnert, was in der Isar, am Lech und
andern Flüssen auf mehreren Inseln wohl geschehen könnte.
Das Castoreum sei kaum mehr für Gold 2) zu haben und seien in
Böhmen bereits solche Kolonieen angelegt.



1) Nach der Apothekertaxe pro 1857/58 kostet im Verkaufe ein
Gran bayerischen Kastoreums 15 kr., demnach ein Skrupel
5 fl., eine Drachme 15 fl., eine Unze 120 fl., ein Pfund
Apothekergewicht 1440 fl. Vom kanadischen Bibergail kostet
nach derselben Taxe ein Gran 2 kr.

2) So weit sind wir noch nicht. Man wird bayerisches Castoreum,
wenn unsere Biber längst aus der Reihe der Lebendigen
geschieden sein werden, wohl noch haben können. Es gibt
im Lande noch Vorräthe einheimischer Castorsäcke, die in
manchem Einzelbesitz den Werlh von einigen Tausend Gul-
den entziffern Und wenn kein Stäublein bayrischen ächten
Bibergails mehr zu haben ist, wird es, gleich einer guten
alten Firma, in Preiscourants doch noch fortleben und ebenso
ächt verkauft werden, wie ächt englische, in Schwabach
verfertigte Nadeln. Alles Industrie!


Diese Mahnungen und Erinnerungen waren vergeblich; die
Biber sind am Aussterben und die Kolonieen annoch pia desideria.
Ich an meinem geringen Theile bescheide mich gerne, diese An-
gelegenheit nochmals zu befürworten. Zu Biberkolonieen gehören,
von den bei allen Unternehmungen höchst nothwendigen 3 Din-
gen, Geld, Geld, und nochmals Geld, ganz zu schweigen, vor
Allem Biber. Woher aber nehmen? Der letzte Biber des Nym-
phenburger Schlossgartens ist im Winter des Jahres 1856/57, zu
seinen Vätern versammelt worden und hat ihn seitdem kein an-
derer Stammesgenosse ersetzt. Wird bei der etwaigen Besetzung
dieser Vakatur nur auf Inländer gesehen, um vielleicht den Wün-
schen einer gewissen Partei gerecht zu werden, so dürfte die
Stelle gewiss noch lange, jedenfalls für immer leer stehen. Bi-
berfänge an der Salzach behufs einer im Herzen Altbayerns
anzulegenden Kolonie würden die völlige Ausrottung nur noch
beschleunigen. Um der Ausrottung der Steinböcke zu steuern,
haben die Erzbischöfe von Salzburg altes und junges Steinwild
mit unsäglicher Mühe und grossen Unkosten einfangen und theils
in den Schlossgarten zu Hellbrunn, theils in das Lammerthal, wo
eine Steinbock-Kolonie beabsichtigt war, versetzen lassen. Nächst
der Wilddieberei, welche wegen des hohen Werthes, den man
den Herzkreuzen, Eingeweiden, Hörnern, ja jeder Sehne, jedem
Blutströpfchen des Steinbockes beilegte, mächtig angeregt wurde
und durch die eisernsten Gesetze 1) nicht beseitigt werden konnte,
waren hauptsächlich diese Fänge schuld, dass das edle Steinwild
im Salzburg'schen bald bis auf die letzte Klaue vertilgt war.
Von gleichen Folgen möchte das Einfangen von Bibern an der



1) Des Erzbischofs Hieronymus Jagdordnung setzte fest, dass
derjenige, so einen Steinbock zu fangen oder zu schiessen
sich erkühnen sollte, auf 10 Jahre als Arrestant in die Vest-
ung Salzburg oder Hohenwerfen ohne anzuhoffen habender
Gnade gebracht und alljährlich am Tage des verübten Facti
mit 50 Karbätschstreichen belegt werde. Wenn aber einer
nach vollstreckten 10 Strafjahren sich nochmalen unterfangete,
einen Steinbock zu schiessen oder zu fangen, der würde
nebst Abhauung der Hand in einer der zweien Vestungen die
Zeit seines Lebens als Arrestant verbleiben müssen.



Salzach sein. Aus dem dort noch vorhandenen geringen Stande
lässt sich eine Kolonie nicht, auch dann nicht wohl bilden, wenn
die beiderseiligen Regierungen ernstlichst gewillt wären, die
Biber kräftig zu schützen, da die Salzach ein Grenzfluss ist. Ob
endlich von auswärts imporlirte Biber in den ihnen angewiesenen
Wassern bleiben oder fortwechseln würden, weiss ich nicht,
vermuthe aber mit vieler Wahrscheinlichkeit das Letztere.

Man hat viel darüber geklagt, das die Regierung zum Schutze
der Biber keine kräftigeren Massregeln ergriffen und ihre Jagd
nicht während einer gewissen Reihe von Jahren unter schwerer
Strafe verboten hat. Die ältere bayerische Jagdgesetzgebung und
eine Reihe von Mandaten verschiedener, der Krone Bayern
gegenwärtig einverleibten Jagdherrschaften enthielten bezüglich
des Biberfangs mannichfache sehr strenge Verordnungen. Durch
eine beispiellose Strenge zeichnete sich in Süddeulschland — es
sei diese Abschweifung erlaubt — die Jagdgesetzgebung des
Erzstiftes Salzburg aus Nach einer Verordnung des Erzbischofs
Joh. Ernest von 1699 hatte derjenige, der einen Biber schoss
oder beschädigte, Galeerenstrafe zu gewarten. Nicht minder
streng, ja noch strenger waren die salzburgischen Jagdordnungen
von 1752 und 1769, insbesondere die von 1772. In letzterer
wurde das unterm 16 Januar 1769 ergangene General -Mandat
bestätigt, wornach derjenige , so einen Biber fing oder schoss,
zum Ersatz dieses Thieres 50 fl., oder, da er diesen noch höher
verwerthet zu haben gestand, oder überwiesen wurde, auch den
über 50 fl. erlösten Preis „Unserem Cammeral " zu vergüten,
dann nebsthin zur Strafe 6 Gerichtswändl zu bezahlen hatte, im
Unvermögenheitsstand aber 4 Jahre zur erzstiftischen Militz und
wofern er hiezu nicht tauglich war, auf 2 Jahre in das Arbeits-
haus geliefert wurde, wobei nebens auch ein solcher Verbrecher,
wenn er erzstiftisch und unangesessen war, ein Bauerngut,
Schifffahrt, Fischerei oder anderes Gewerb und Gerechtigkeit an
sich zu bringen, ein Ansässiger aber auf ein anderes zu kommen
für unfähig erklärt wurde. Gestand einer bei der ersten Inqui-
sition mehrere Biberfänge ein, oder wurde er deren rechtlicher
Ordnung nach überwiesen, so hatte er für jedes Stück den Er-
satz mit 50 fl. und wenn er ein Mehreres dafür erhalten, auch
den Mehrerlös zu leisten, dann zur Strafe nebst der Unfähigkeit

des Gutsbesitses für das erste Stück 4 Gerichtswändl, für jedes
der übrigen aber 2 Gerichtswändl abzuführen, oder bei Zahlungs-
unfähigkeit den ersten Biber mit 4jährigem, jeden der übrigen
aber mit einjährigem Soldatenleben, oder wenn er hiezu untaug-
lich, statt der 4jährigen Militz mit 2jährigen und für die ein-
jährige Militz mit einer halbjährigen Arbeitshausstrafe abzubüs-
sen. Sobald aber Jemand das zweite Mal wegen Biberfangens
in Inquisition gerieth und solcher wiederholter That durch eigene
Bekenntniss oder andere Ueberweisungsproben fällig befunden
wurde, so hafte er nicht nur jedes Stück nach dem obbesfimmien
Werthe zu ersetzen, sondern er wurde zur Strafe einer auswär-
tigen Militz übergeben und zugleich des Landes auf ewig ver-
wiesen, ein Untauglicher aber mit Abschwörung der Urphed auf
ewig aus den erzstiflischen Landen verbannt. Jene, welche zum
Biberfang mit Rath und Unterschleif an Händen gingen oder sich
bei dem Verkauf als Unterhändler gebrauchen liessen, auch die-
jenigen Handwerksleute, als Schlosser, Schmidte, Zimmerleute,
oder wer diese immer sein mochten, welche Fallen oder Schlag-
eisen verfertigten, wurden in dem nämlichen Grad und mit der
Schärfe wie der Hauptthäter selbst bestraft, nicht minder auch in
dein Falle, wo letzterer den Ersatz des Bibers in Geld zu leisten
nicht im Stande war, zur Strafe angehalten. Die Käufer, welche
einen Biber von Jemand, wer es immer sein mochte, ohne Vor-
weis eines von der erzstiftischen Obristjägermeisterei ausgefer-
tigten Scheines verhandelten, hatten für jedes Pfund 3 fl. Strafe
abzuführen. Den Kirschnern und Hutmachern war bei Verlust
ihrer Gerechtigkeit oder andern exemplarischen Strafen verboten,
keinen Biberbalg zu erkaufen, sondern solchen zu sich zu neh-
men und den Verkäufer sogleich bei der Obristjägermeisterei,
auf dem Lande aber bei der Obrigkeit anzuzeigen, damit er dar-
über zur Rede gestellt und zur Legitimation, woher er solchen
bekommen, angehalten werden konnte. Wer einen bekänntlich-
oder überwiesenen Biberdieb, Unterschleifgeber und Käufer aus-
kundschaftete oder anzeigte, empfing 20 fl. Recompens aus der
erzbischöflichen Amtskassa.

Solche Jagdgesetze standen nicht blos auf dem Papier, sie
wurden mit eiserner Strenge gehandhabt. Möglich waren sie
nur zu Zeiten des heiligen römischen Reiches. Mit seinem Er-

löschen ist es hiemit und mit vielem Anderem ganz anders ge-
worden. Ich will nicht sagen, dass man nicht Manches aus jener
eisernen Zeit fürstlicher Jagdherrlichkeit in die moderne Jagdge-
setzgebung hätte herübernehmen können, das Geschick, welches
gegenwärtig über das Geschlecht der Biber hereingebrochen ist,
würde aber doch nicht aufgehalten worden sein. Wie es jetzt
steht, könnte die Regierung nur auf reservirten Jagden (Leibge-
hegen) dem Biber einigen Schutz angedeihen lassen, wenn es
da noch etwas zu schützen gäbe; in Bezug auf Staats- und Ge-
meindejagden, wo etwa noch einzelne Biber schneiden, hat der
Staat durch die neuesten jagdpolizeilichen Vorschriften (Hege-
und Schusszeit für den Biber, Lieferscheine) in dankenswerther
Weise das Mögliche gethan, die Ausrottung wenigstens nach
Thunlichkeit zu verzögern; denn an eine Erhaltung ist nicht
mehr zu denken. Leute, denen es nahe geht, wenn durch Cul-
tivirung nur ein Pflänzlein oder ein schöner Käfer ihrer Flora
oder Fauna verschwunden ist, bedauern, ja betrauern das Aus-
sterben dieses riesigen und so ungemein nützlichen Nagers.
Lasse man doch die unschädlichen Leutlein, die dem 19. Jahr-
hundert zum Trotz noch so antiquirt sind, dass sie- für Dampf
und Monstreschlöte nicht schwärmen und, wie von Kobell mit
unvergleichlichem Humor sagt, ihr Paradies in einer Seifensie-
derei oder Stearinfabrik, in Guano oder Braunkohlen nicht finden
können, ihre harmlosen Wege gehen. Tragen sie doch ihre
eigene Haut zu Markt und braucht sich mit solch unpraktischen
Menschen und, wenn man will, Narren kein Gebildeter zu com-
promittiren.

Doch nun zur Darlegung der Historie von der geographischen
Verbreitung des Bibers in Bayern. Es scheint mir am gerathen-
sten, dieselbe nicht nach Regierungsbezirken, wie ich bei frühe-
ren derartigen Arbeiten gethan, sondern nach Flussgebieten ab-
zuhandeln und einiges allgemein Geschichtliche vorauszuschicken.

Dass die Grenzen seiner Verbreitung früher weit ausgedehn-
ter gewesen sind, beurkunden die vielen Orts- und Bachnamen
Altbayerns, Schwabens und Frankens, auch des Rheinkreises.
Nach Eisenmanns und Hohns topographisch statistischem Lexikon
vom Königreich Bayern kommen in demselben gegen 60 Orts-

und Bachnamen vor, welche mit Biber, Bieber oder in ähnlicher
Art beginnen, die meisten in altbayerischen und schwäbischen
Bezirken, doch auch in denen Frankens (Medicus).

Die leges Bajuvariorum, etwa aus der Mitte des 7ten Jahr-
hunderts , erwähnen des Biberhundes. Piparhunt bedeutet zwar
nicht blos einen solchen Hund, der nach Bibern jagt, sondern
jeden, der in der Erde und im Wasser seinen Fang sucht, als
z. B. nach Dachsen, Füchsen, Fischottern, also unsern heutigen
Dachshund, der jedoch in damaliger Zeit je nach seiner Abrichtung
„Biber- und Otterhund" genannt und durch das erwähnte bayer-
ische Gesetz 4 Tit. 19 in Schutz genommen wurde. Es heisst
dort: De eo cane, quem piparhunt vocant , qui sub terra
venatur, qui occiderit, alium similem reddat et cum VI soli-
dis componat. 1)

Unter den bereits zu Zeiten der Agilolfinger blühenden Orten
des Quinziggaues (unteren Vilsthales) nennt ein alter Codex
Castorobach Biberbach).

Otto I, magnus, dux Meraniae, comes palatinus Burgun-
diae wiederholt und bestätigt eine zu Gunsten der Kirche zu
Diessen, am Anfang des Ampersees, von zwei Grafen von Wolf-
rathshausen und von Berthold Grafen von Andechs gemachte
Fundation von 1229, wo unter Anderem vorkommt, dass besagte
Kirche alle ihre dermaligen und künftigen Besitzungen an Men-
schen, Feldern, Wiesen, Wäldern, Fischereien, ferner in vena-
tionibus bestiarum, cervorum, castorum et luttorum apud de-
cursum fluminis Ambre, sive in omnibus finibus terrarum suarum
eo libertatis jure possideant , quo ipsi principes possidere vide-
bantur. 2) Monumenta boica VIII. pag. 175. Dr. Medicus
macht darauf aufmerksam, dass aus diesem Fundationsbriefe


1) Wer einen von jener Gattung Hunde, die sie Biberhund nen-
nen, die unter der Erde jagen, todtschlägt, soll einen andern
Hund dieser Art als Ersatz geben und mit 6 Schillingen ge-
büsst werden.

2) In den Jagden auf wilde Thiere, Hirsche, Biber und Ottern
bei dem Ampertfusse oder in ihrem ganzem Gebiete sollen
sie alle jene Rechte und Freiheiten geniessen, welche als
den Fürsten selbst zuständig betrachtet wurden.



ersichtlich sei, dass die Biber und Fischotter damals in Bayern
nicht zur Fischerei, sondern zur Jagd gehörten. Diess kann
leicht missverstanden werden. Zur Fischerei gehörten, genau
genommen, Biber und Otter nie. Es gab ja eigene Otter- und
Biber-Jäger. Allerdings standen diese zu Zeiten unter den
Fischmeistern, nicht etwa weil man Otter und Biber für eine Art
Fischbastarde gehalten hätte, sondern weil die Otter für die Fi-
scherei von ungleich höherer Bedeutung, als für die Jagd sind
und dem Fischer Jahr aus Jahr ein seine Wasser gefährden, weil
man ferner den Biber gleichfalls für einen höchst gefährlichen
Fischdieb hielt, und weil ,endlich die Erfahrung gezeigt haben
musste, dass bei sich zeigendem Schaden in den Fischwassern
schneilere Abhülfe zu erlangen war, wenn der Biber - und
Otterjäger dem Fischmeister, als wenn er dem Jägermeister un-
tergeordnet war. Es war diess also lediglich eine administrative
Massregel behufs schleunigen Vollzugs der den Fischschutz be-
treffenden höheren Anordnungen. Dass diess so ist, bezeugt die
Gehaldtsordnung Herzog Albrechts V., des Grossmüthigen, vom
15. Juli 1551, welche eigenilich eine Instruktion für das herzog-
liche Jägeramt ist. Dieselbe untergibt die damals bestehenden
eigenen Biber- und Otterjäger, welche bis dahin unter dem
herzoglichen Fischmeister gestanden hatten, dem herzoglichen
Jägermeister und nimmt verschiedene Aenderungen mit deren
Bestallung vor. Man fand nemlich damals geralhen, diesen Jägern
ihren Dienstsold oder Dienstgeld aufzusagen und mit ihnen oder
andern tauglichen Subjekten von Neuem in der Art zu unterhan-
deln , dass jeder ,,ein ziemlich Dienstgeld, damit er seine Hunde
erhalten mag, bekommen sollte, ausserdem aber von jedem gelie-
ferten Biber oder Otter auf Naturalbezüge angewiesen würde,
die bei der Fischotter in dem Balge sammt einem Schilling Pfen-
nige, bei einem gelieferten Biberschwanz und zwei Füssen in
15 Kreuzern und der Haut bestehen sollten. Dem damaligen
Biber- und Olterjäger in Landshut, schreibt diese Instruktion
weiter vor, gibt man kein Dienstgeld, sondern zahlt ihm vom
Biber und der Otter, wie obgemeldet (vielleicht weil er Biber
in grösserer Anzahl liefern konnle, als andere). Weiter kommt
zum Beweise des oben Gesagten vor: ,,Es will aber die Noth-
durft von unseres gnädigen Fürsten und Herrn Fischereien wegen


erfordern, dass 'lie Jägermeister auf Anbegehren der Fischmeister
und sonsten aus ihnen selbst von Amtswegen verfügen und darob
seien, damit die Odern so viel möglich aufgefangen werden."
Von einer gleichmässigen Ausdehnung auf den Fang der Biber
ist woh! die Rede nicht. Da aber der Landshuter Biber - und
Otterjäger blos auf Schuss- und Fanggeld und Naturalbezüge an-
gewiesen war, die andern zwar eine- ziemliche Geldbesoldung
hatten, jedoch nur um ihre Hunde damit zu erhalten, die Man-
nesnahrung aber nebst Erhaltung von Weib und Kind von der
Stückzahl der erlegten Otter und Biber abhing, so ist klar, dass
diese Jäger alle Ursache hatten, den Bibern tleissigst nachzustel-
len. Die Landshuter namentlich müssen dem dortigen Biberstand
hart zugesetzt haben, da 13 1/4 Jahre später strenge Verbote des
Biberfanges auf der Isarstrecke von Landshut bis in die Donau
ergingen.

Das Bibergail scheint vor 200 und 300 Jahren, weil es im
Uebertluss zu haben war, noch in geringem Werthe gestanden
zu sein. Diess erhellt wohl daraus, dass die Jäger blos den
Schwanz und die 2 Füsse zum Jägermeisteramt und resp. zur
Hofküche zu liefern hatten, und dasselbe nicht einmal hei ihren
Naturalbezügen als Besoldungstheil genannt wird.

Die grossentheils noch bis in die neueste Zeit gültige Ge-
jaidtsordnung von 1616 gibt in Ansehung des Biberfanges folgende
Vorschriften: ;, Den Biber mag man fangen von Michaelis bis
Ostern mit fürgelegten Netzen, Garn, Selbstgeschossen, Fallen,
Schiessen, und was für Biberschwanz und Füsse zu unserer
fürstlichen Hofkuchen gebracht werden . die würdet man noch
wie gebräuchig und von Alters Herkommen, bezahlen. '

Baron Kreitmayer limitirt in seinen Anmerkungen zum codex
civilis II pag. 493 (München 1761.) diese Fangzeit auf den Zeit-
raum zwischen Michaelis bis zum 1 März, während die aller-
höchste Verordnung d. d München den 6. December 1857, poli-
zeiliche Vorschriften über Behandlung der Jagden betr., die
Hegezeit für den Biber auf den 2. Februar bis 1. Oktober fest-
setzt, eine Bestimmung, für welche es Schade ist, dass sie nicht
schon längst erlassen und strenge gehandhabt worden ist, da
früher häufig der Fall vorkam, dass von Jägern und Fischern


trächtige Biber zum Verkauf gebracht wurden. Schon Dr. Me-
dicus hat darauf aufmerksam gemacht, dass die Hegezeit mit
Lichtmess angehen sollte, da die Ranzzeit des Bibers mit dem
geendigten strengen Froste beginne und die Geschlechter bei
Ausübung der Jagd und Fischerei unmöglich unterschieden wer-
den könnten.

Im Jahre 1685 den 13. März erschien ein besonderes Verbot
des Biberfangs in der untern Isar folgenden Inhalts:

,, Demnach Wir Vorhabens sind, hinfüran zu ein und ande-
rer Zeit Unsere Lust mit Fangung der Biber auf der Isar
unterhalb Landshut hinab zu suchen, als ist unser gnädigster
Befehl anmit, dass kein Fischer, so von gedachtem Landshut
hinab bis ia die Donau auf besagter Isar zu fischen pflegt,
bei schwerer und unausbleiblicher Leibesstrafe sich unter-
stehen soll, einige Biber zu fangen, darüber ihr nun gehöri-
ger Orten die weitere Machsicht zu verfügen und darob zu
halten wissen werdet, thun Wir Uns zu euch gnädigst ver-
sehen &c. &c." (Dr. Medicus.)
1689 hat Max Emanuel im Bezirk von Benediktbeuern mit
einigen Cavalieren eine Jagd auf Biber und Otter gehalten. Das
Kloster Benediktbeuern beherbergte die Jagdgesellschaft (Professor
Franz von Kobell in litteris).

In den Kloster -Rechnungen von Tegernsee findet sich 1727
das Jägerrecht für Biber und Otler gleich, 6 kr. für jedes Pfund;
1746 wurde es bei einem Biber mit 12 kr. bezahlt. Es sind nur
Einzelne geliefert worden (r. Kob. in litt.). — 1751 — 55 sind in
den Hofzöhrgaden 6 Biber und 7 Ottern geliefert worden (r.
Kob. in litt.)

Das allgemeine Schussgeld-Regulativ vom 4. December 1812
bestimmte für einen Biber eine Prämie von 3 fi., das von der
kgl. Hofjagdintendanz für alle auf königliche Regie betriebenen
Jagden vom Jahre 1818 dagegen nur 2 tl.

1828 führt Professor Wagler den Biber noch als gemein in
den Umgegenden Münchens und an mehreren Orten Altbayerns
auf, während Dr. Medicus 1833 klagt, dass man in den letzten
Jahren kaum mehr einen Biber oder dessen Castoreumsäcke in
München zum Kaufe bekommen könne. Im Lande selbst ambu-
lirende Unterhändler hätten sich dieses Handelszweiges bemäch-


tigt und nähmen an Ort und Stelle jenes Bibergail heimlich ab,
welches von Fischern unberechtigt angeboten oder von Jägern
geliefert werde. Ebenso verhalte es sich in Ansehung der Bälge.
1838. Nach Oken kamen um diese Zeit nur noch manchmal
Biber zum Verkauf in das Münchner Zwirkgewölbe.
1851 dürfte die Gesammtzahl der noch in Bayern vorhande-
nen Biber kaum mehr als ein Dutzend Paare betragen haben
{Fauna boica von Dr. M, Gemminger und Dr. J. Fahrer
in München).
Die bayerischen Seeen scheinen bei ihrer Tiefe (600 — 700
Fuss), auch bei den heftigen Stürmen, denen sie ausgesetzt sind,
kein von Bibern gesuchter Aufenthaltsort gewesen zu sein.
(Dr. Medicus).
Eines der vornehmsten Biberwasser war aber seit uralten
Zeiten die

Donau.

Als an ihr hauptsächlich, sogar in Menge vorkommend, füh-
ren ihn die ältesten Schriftsteller über bayerische Naturprodukte
auf. Doch scheint er hier schon vor Jährhunderlen zeitweise
nahezu ausgerottet gewesen zu sein und sich erst wieder von
den Nebenflüssen her am Hauptstrome vermehrt zu haben.
Denn während ihn der Ulmer und nachmalige Augsburger Phy-
sikus Johann Marius in seiner Castorologia als an der Donau
lebend {ad nos asportantur e Danubio) bezeichnet, berichtet
Johann Frank, welcher besagte Castorologie nach ihres Ver-
fassers Tode 1685 mit Zusätzen in den Druck gegeben hat, dass
die Donau keinen Biber mehr nähre, es sei denn, dass ein sol-
cher aus Oesterreich heraufkomme {nee Danubius, nisi Austria
rninistret, ullum alit.)

Die Erklärung dieser Thafsachen dürfte in dem uralten Rechts-
bestande der freien Pürsche zu suchen und zu finden sein, welche
in Süddeutschland in verschiedenen schwäbischen, jetzt der Krone
Bayern und Würtemberg einverleibten Gebietstheilen einiger vor-
maliger Reichsstädte, Fürsten, Grafen, der Reichsritterschaft und
der dasigen geistlichen Stifte bis 1806 und 1807, wo die Auflös-
ung der deutschen Reichsverfassung auch die des freien Pürsch-
unfuges auflöste, geübt wurde. Solch besondere Pürschbezirke
in Schwaben waren:


1. Der Schwarzwalder Jagdbezirk, die Bürger und Ingesessenen
der Städte und Aemter Bahlingen, Rosenfetd, Ehingen und
St. Georgen wegen Rothenzimmern, Dornheim und Alpersbach;
2 der obere und untere, zwischen der Ries, Donau und Blau
gelegene grosse Pürschbezirk, für welchen die Reichsstädte
Ulm und Biberach 1) im Pürschkollegium das Direktorium
führten ;
3. der Memminger Pürschbezirk, der sich über den Bosserhard
und auf mehrere umliegende zur Reichsstadt Memmingen,
zur gefürsteten Abtei Kempten, zu den Reichsstiften Otto-
beuern, 2) Ochsenhaussen und zu der dasigen Ritterschaft
gehörigen Ortsfluren und Waldungen erstreckte, mit dem
Pürschkollegium in Memmingen, welches später das Direk-
torium der ganzen freien schwäbischen Pürsche erhielt; endlich
4 der Donauwörther Pürschbezirk.

In diesen Bezirken waren von uralten Zeiten her Herrschaf-
ten und Obrigkeiten, wie Bürger und Unterthanen des freien
Pürschens fähig und wurden dieselben durch die allgemeine
Pürschordnung d. d. Biberach den 13. Mai 1722 auch fernerhin
dabei belassen und insonderheit Bürger und Unterthanen durch-
aus nicht exkludirt. Nur Henker, Wasenmeister und sonstige
Macul-behaftete, keiner ehrlichen Gesellschaft fähige Leute blie-
ben von der Ausübung ausgeschlossen. Die eben erwähnte
allgemeine Pürschordnung setzte nach dem alten Waidspruche,
dass Biber und Otter keine Hege haben, fest: „herentgegen die
Biber und Otter, als bekannte Raubthiere, das ganze Jahr über
gepürscht oder gefangen werden." Es ist wahrlich zum Ver-
wundern, dass die Biber trotzdem in diesen ehemaligen Pürsch-
bezirken nicht vollends haben ausgerottet werden können. Das
war der freien Pürsche von anno 1848 aufbehalten.

Am 17. Dezember 1834 wurde bei Ulm ein männlicher Biber,
50 Pfund schwer, in einem Fischernetze in der Donau, 1832
einer unweit Fahlheim, Forstamts Günzburg, überhaupt in den
Jahren 1828 bis 1832 3 Stück in der Gegend von Ulm gefangen.


1) Biberach führt einen Biber im Wappen,
2j Im Kemptischen und Ottobeuernschen selbst war jedoch der
Biberfang streng verboten. Darüber später.



1846 hatte er nach Wagner laut Berichts des Forstamtes Günz-
burg nur noch Bauten in den Gemeindswaldungen von Oberel-
chingen unterhalb der Elchinger Brücke am linken Donau-Ufer.
Sein Vorkommen war indess schon damals sehr selten und seit
2 Jahren keiner mehr vorgekommen. Um die nemliche Zeit wird
er vom Forstamt Dillingen als äusserst selten an der Donau, vom
Forstamt Donauwörth als in nicht grosser Anzahl voihanden be-
zeichnet und dürften nach Bericht des kg]. Forstamtes Neuburg
an der Donau längs der Flussstrecke vom Einflüsse des Lechs
bei Lechsend bis Ingolstadt höchstens noch 4 bis 5 Biber vor-
handen gewesen sein. Sonst waren sie an den dortigen Donau-
ufern und auf den Schütten nicht ungewöhnlich (Wagner).

1833 wurde ein Biber bei Maixheim am Einflüsse des Lechs
in die Donau gefangen und 1851 ein nun im Besitze des Kauf-
manns Ostermaier zu München befindliches Exemplar von etwa
40 Pfund in der Gegend von Höchstädt an der Donau geschössen.
Bei Bertholdsheim befand sich noch 1852 ein Bau auf einer Do-
nauschütte und waren beim Bräuer in Burgheim im Wirthshause
3 Biberfelle. Zu Unterhausen bei Neuburg a d D. wurden vom
Revierförster Glas im März, April und Mai 1846 bis 1853 vier
Biber erlegt, davon 2 in Eisen gefangen:

1846 einer von 46 Pfund; Erlös 80 fl.,
1850 - - 50 Pfund; Erlös 110 fl.,

1852 - - 40 Pfund; Erlös 132 fl.,

1853 - - 42 Pfund ; Erlös 132 fl.

Von letzterem Biber wurde nur die Gaile verkauft, der Balg war
nur 4 — 5 fl. werth und hat denselben Graf Arco- Stepperg aus-
stopfen lassen, das Fleisch galt fast nichts.*) (Graf von der

1) Johann Frank erzählt 1685 in seinen Zusätzen zu der Marius-
'schen Castorologie, dass ein ihm bekannter Fischer einen
gestreiften (abgezogenen) Biber Carthäuser-Mönchen um 6 1/2,
Gulden verkauft habe; er (setzte der Fischer hinzu) hätte
ihn nicht um 5 Groschen gemocht {Novi plscatorem verita-
tis amantem ante aliquot annos monachis quibusdam Car-
thusianis castorem sine pelle sex florenis cum dimidio ven-
dentem; ego, addidit , uon quinque grossis aesturnavi). —
Bei Einführung der christlichen Religion verbot der Apostel
Bonifacius auf Befehl des Papstes Zacharias den Deutschen
den Genuss des Bibers. Nachmals ist Biberfleisch beliebte


Mühle und Professor Franz von Kobell in littris'). — Nach Mit-
theilungen des gräflich Arco'schen Oberjägers J. Strobel an mich
kam der Biber Anfangs der 50ger Jahre auf den Donauschütten
in den Revieren Unterhausen, Bittenbrunn und Grünau noch in
3-4 Stücken mit einer jährlichen Ausbeute von durchschnittlich
einem Exemplare vor. Etwa 1840 führt ihn der verstorbene
Kreisforstrath K. L. Koch in Dr. Fürnrohrs Topographie von Re-
gensburg als eigentlich auf den Donauinseln bei Ingolstadt heimisch
auf; doch komme er auf seinen Wanderungen zuweilen herab
gegen Regensburg, wo er auch in der Pfatter neuerdings noch
gelebt haben soll. 1846 führt ihn die Forstverwaltnng Deggen-
dorf als selten an der Donau auf (Dr A. Wagner, gelehrte An-
zeigen der kgl. bayerischen Akademie der Wissenschaften 1846.
Nr. 81. 82.). Bei Nieder-Altaich wurden die 4 letzten Biber
1824 erlegt (v. Kob. in litt.} und soll 1852 noch ein Exemplar
bei Straubing erobert worden sein. Bei Passau wurden 1819
die 2 letzten Stücke (an der Donau?) erlegt (v. Kob. in litt.).
Doch führt ihn noch 1832 Domvikar Leopold Reuss in seiner
nicht sehr verlässigen Fauna des Unterdonaukreises (Passau 1832)
als in der Donau einheimisch auf und das Forstamt Passau erwähnt
ihn bei Wagner noch 1846 unter den Seltenheiten dieses Stro-
mes, so dass er nach Wagners Vermuthung damals an der untern
Donau keinen ständigen Aufenthalt mehr gehabt haben und wahr-
scheinlich nur noch auf der Wanderung dahin gelangt sein dürfte


Fastenspeise geworden und findet man es schon auf den
Küchenzetteln der Klöster am Bodensee im elften Jahrhun-
dert und lernt es aus der Taxe für die Lebensmittel in Rei-
chenthalers Geschichte des Kostnitzer Conciliums (1414) als
Speise kennen, die damals gegessen wurde. Es gab ,, Biber,
Dachs, Otter, alles genug." Unsere Ahnen waren überhaupt
keine Kostverächter. Landgraf Wilhelm IV. von Hessen er-
bat sich 1578 von der Gräfin von Tecklenburg und erhielt
von derselben zur bevorstehenden fürstlichen Kindtaufe 4
Schwanen. Gute Zähne und Verdauungswerkzeuge waren
hiezu selbst 1578 nöthig. In den Kosten eines „Pankhets"
im Hause des Hans Jacob Fugger zu Augsburg im Jahre
1651 sind ausser 66 Rebhühnern, 134 Wachteln und 20
Grüllen {Numenius arquata) zwei Rheinschwalben (Sterna
hirundo) a 30 kr. verrechnet. De gustibus non est dispu-
tandum, ein Jagdhund aber läuft vor solchem (Sterna)
Schmause mit eingezogener Ruthe davon.


Südliche Zuflüsse der Donau.

a. Die Iller.

In dem fürstlich kemptischen Maiengebot von 1625, 1653
und 1. Mai 1786 ist das Biberfangen in dem ganzen kemptischen
Forst- und Wildbahnsbezirke bei strenger Strafe verboten.

Nach Johann Frank lieferte die Hier um die Zeit von 1630
bis 1640 eine sehr grosse Menge Biber. In 3 Jahren wurden in
jenem Flusse mehr denn 120 Stücke gefangen; 1685 wurde schon
kein Biber mehr in der Hier gespürt. Als Ursache der schnellen
Ausrottung gibt Frank nach dem Urtheil eines Fischerei-Verstän-
digen den Fang der trächtigen Weibchen an. 1)

Die Forst- und Jagdordnung der Reichsherrschaft Königseck-
Rothenfels und Herrschaft Stauffen vom Jahre 1778 verbietet in
den Forsten und der Forstherrlichkeit Immenstadt und Herrschaft
Stauffen jedermann, Biber zu erlegen oder zu fangen.

Die Jagd- und Forstordnung des Reichs-Gotteshauses Otto-
beuern vom 17. März 1787 verbot den Biberfang bei schwerer
Strafe, 50—60 Reichsthalern, oder bei schwerer Leibesstrafe.

1833 soll die Iller den Biber noch besessen haben (Dr.
Medicus).

b. Die Biber.

Nach Johann Marius (1640) fand sich der Biber auch in der
Biber bei Leipheim, einem Nebenflüsschen der Donau, an wel-
chem Biberach, Biberachzeil und nahe daran Biberberg liegen.
Die Fischer, welche dort nach Marius Zeugniss dem Biber mit
höchstem Fleisse nachstellten, haben ihn seit mindesten 2 Jahr-
hunderten vertilgt; denn 1685 berichtet Johann Frank, dass sich
Greise nicht erinnern könnten, dass Biber in dem Flüsschen ge-
wohnt hätten, doch sei nicht zu bezweifeln, dass es von den
Bibern seinen Namen erhalten habe. 2)



1) Maximam copiam ante 40 et 50 annos Ilera flubius sub-
ministrabat, ut numerus captorum castorum spatio trium
annorum ibi 120 excesserit ; jam vero nullus videtur, causa
est, seu ex viro rei piscatoriae perito habeo, captura casto-
rum praegnantium.

2) Asportantur etiam e Bibero, prope Leipheim, ubi piscatores
et alii ad id officii genus constituti eos summa cum, dili-
gentia indagant ac persequuntur. Marius.



c. Der Lech.

Johann Frank berichtet 1685, dass einige Jahre zuvor die
,,in fossis suburbanis nostris'" (Stadtgraben von Augsburg?) vor-
handenen Biber weggefangen worden seien. 1685 sei keine Spur
mehr von ihnen vorhanden gewesen.

1833. Auf dem Lech in der Mehringer Au nicht weit von
Augsburg baute der Biber kunstlos seine Wohnung und wurde
zuweilen in sehr starken Netzen von Fischern gefangen. In der
Sammlung des naturhistorischen Vereines zu Augsburg sah ich
ein von einem Biber auf der Mehringer Aue geschnittenes Stück
eines starken (5 1/2" bayr.) Astes. Biberbaue sind bei Augsburg
schon seit Jahren nicht mehr zu sehen gewesen, gleichwohl zeig-
ten sich einzelne oder mehrere Biber zeitenweise noch lange
nach dem Verschwinden ihrer Baue in den Umgebungen der
Stadt. So wurden daselbst 1846 zwei Stücke, die ziemlich stark
waren, erlegt. Pelzhändler Johann Friedrich Leu erhielt die
Felle, in früheren Jahren fast alljährlich mehrere Stücke, im
Jahre 1830 ein bei Landsberg von einem Fischer in einer Reusse
gefangenes und ersäuftes Weibchen, das fast 2 ausgetragene
Junge im Leibe hatte, und dessen Gaile 16 Loth wog,

1846 war der Lech nach Dr. A. Wagner resp. nach den dem-
selben zu Gebote stehenden forstamtlichen Einzelberichten noch
an verschiedenen Punkten von Bibern bewohnt. Erst 5 Jahre
zuvor sei einer bei Füssen gefangen worden. Nach dem Berichte
des Forstamfes Landsberg hielt sich a dato des Berichtes seit
4 Jahren unfern Landsberg ein Biber als Einsiedler auf und zwi-
schen Kaufring und Pritriching lebten noch 2 Biber auf den Lech-
auen; auch am unteren Lech hielten sich noch einzelne auf.
Diess wurde mir auch von einigen meiner Korrespondenten in
Bezug auf die Gegend von Vilgertshofen bei Landsberg und auf
den Lech bei dem Städtchen Rain bestätigt. Das Forstamt Do-



An vero fluviolus Biber, qui infra Ulmam non longe ab
urbecula Leipheim a meridie Danubio jungitur , ab hujus
animalis copia et habitatione nomen acceperit , nemo indu-
bie instruet ; certisslmum est, senes non meminisse, quod
ibidem fibri habitaverint. Frank,


nauwörth erwähnt seinen Aufenthalt am Lech in jenem Jahre
gleichfalls noch.

1847 wurde bei Gersthofen ein Biber geschossen (v. Kob.
in litt.}.

d. Die Amper.

Dieser Fluss ist seit Jahrhunderten als Biberwasser bekannt
und halte bis in die neuesten Zeiten immer noch verhältniss-
roässig die meisten Biber, vielleicht auch jetzt noch einzelne
Stücke aufzuweisen. Schon in der oben angeführten Urkunde
von 1229 wird hier dieser Thiere gedacht.

1808 — 1830 wurden an der Amper auf der kleinen Strecke
von Unterbruck bis Zolling bei Freising 26 Biber geschossen und
gefangen (Fr. v. Kob. in litt.}.

Vor etwa 30 Jahren haben die Biber bei Haimhausen, Land-
gerichts Dachau, häufig Schaden an den Dämmen verursacht.

1833. Biberstand in der Amper. Dr. Medicus sagt darüber
in seiner mehrgenannten vorzüglichen Abhandlung: „Dieses Was-
ser ist ohne allen Zweifel dasjenige, welches dermalen (1833)
die meisten Biber in Bayern besitzt, und verdankt dieses dem
Umstände, dass die Amper von ihrem Ausflusse aus dem durch
sie gebildeten Bassin des Ampersees bis nahe zu ihrer Einmün-
dung in die Isar bei dem freundlich gelegenen Isareck dem
königlichen reservirten Leibgehege angehört, daher einiger mehr
genauen Aufsicht und Hegung von Seiten des kgl. Forst- und
Jagdpersonals unterworfen ist. Unter diesem, obschon in der
That schwachen und den jetzt so sehr verbreiteten Wildfrevel
nichts weniger als ausschliessenden Schutze haben sich die Biber
gleichwohl in dem Grade vermehrt, dass die kgl. Hofjagdinten-
danz schon einige Mal in den Fall gekommen ist, auf gestellte
Klagen bei den einschlägigen Gerichten Schadenersatz an der
Amper Begüterten leisten zu müssen. Diese Beschädigungen be-
standen in der Unterwühlung der Ufer, deren Einsturz nicht
selten folgte, theils aber darin, dass die Biber öfter bei Nacht in
nachlässig verwahrte Obstgärten, welche in der Nähe von Für-
stenfeldbruck vorkommen, einbrachen und Obstbäume schnitten
(fällten). Es ist im Falle von solchen Beschädigungen vorgekom-
men, dass Biber am hellen Tage in Fürstenfeldbruck von der

dortigen Amperbrücke herab geschossen wurden, ohne sie aus
dieser Gegend zu verscheuchen. Leider hat indessen auch hier
mit der Zunahme des Biberstandes der Frevel, dessen man sich
kaum zu erwehren weiss, bedeutend zugenommen und würde
wohl ohne denselben der Bestand der Amper noch um ein Be-
deutendes beträchtlicher sein. Die stärksten Biberniederlassungen
sollen sich um Fürstenfeldbruck und Olching finden, woselbst
auch ihre einfachen, aber immerhin den dieser Thiergattung eigen-
thümlichen Kunstinslinkt aussprechenden Bauten sichtbar sind.
Diese pflegen auf das Häufigste überall, wo sie sich vorfinden,
zerstört zu werden, wovon die Folge ist, dass die Biber eine
andere Gegend zu ihrer Niederlassung aufsuchen, sowie es über-
haupt grosse Störung in ihre Oekonomie bringt, daher auch auf
ihre Vermehrung nachiheilig einwirken kann. Die Besitzer sol-
cher schlechten, beinahe für werthlos erachteten Gründe sind
wohl am seltensten Veranlasser solcher Zerstörung, sondern sie
gehen von armen Leuten aus, welche Raff- oder Leseholz (Klaub-
holz in Bayern) sammeln und an solchen Orten sich der grossen
Menge Holzes bemächtigen, welches die Biber zusammenge-
schleppt haben. Mindestens sollte für die Erhallung solcher Baue
in Auenwaldungen, die dem Staate angehören, gesorgt sein "

1838 Biber an der Amper (Oken).

1846 dürften nach Wagners Vermuthung noch 2 Paare an
der Amper domizilirt haben, was in der Folge mehrfach faktisch
widerlegt worden ist.

1848 war freie Pürsche und wurde der Biberstand, in dessen
Geschichte jenes Jahr verhängnissvoll eingezeichnet ist, sehr
vermindert und die Baue gewaltsam zerstört. Doch kam in die-
ser Sündfluth nicht Alles um; 1850 bis 1853 waren in der Am-
per noch einzelne Biber. Es wurde 1850 einer, vielleicht der
letzte, um Pfingsten bei Brück, im Frühjahre 1852 ein Männchen
nebst einem Weibchen, welches letztere 3 Junge im Leibe halte,
bei Moosburg geschossen und ersteres von dem seligen Grafen
Heinrich von der Mühle der Sammlung des zoologisch-mineralog-
ischen Vereines in Regensburg geschenkt (Graf v. d. Mühle in
litteris). Den 8. Februar 1853 erhielt die Münchner Sammlung
einen 40 Pfund schweren männlichen Biber wieder aus der Ge-
gend von Moosburg und Ingkofen und glaubte man schon, es sei


das der letzte Mohikaner dieses Bezirkes, als bald darauf wieder
ein jüngeres Exemplar angemeldet wurde, das blos 3 Füsse, den
vierten bei einem früheren Fange im Eisen gelassen halte. Ein
fünfter Biber wurde in demselben Jahre auf dem Ambacher Jagd-
bezirk von Ingkofer Fischern gefangen. Also in Jahresfrist 5
Biber aus derselben Gegend! (Dr. Gemminger & Prof. v. Kobell
in litt.).

1858. Auf der obern Amper bei Fürstenfeldbruck, Olching
Dachau &c. ist der Biber nun gänzlich ausgerottet. Dagegen soll
er noch an der untern Amper bei Moosburg und Isareck vor-
kommen, wenigstens war er da noch im Herbst 1857 von einem
Fischer gespürt worden, der ihm aber auch sogleich nachtrach-
tete und oft zu Leibe ging (Dr. Fahrer in litt,). Die Fischer
halten mit ebenso zäher, als wohl erklärlicher Hartnäckigkeit an
dem Vorgeben fest, dass die Biber ihrem Gewerbe nachtheilig
seien, ein Dogma, das sie nicht antasten lassen, so lange noch
eine Gaile in Aussicht steht.

e. Die Isar.

Ueber die Biberjäger zu Landshut und das Verbot des Biber-
fanges auf der Isar von Landshut hinab bis in die Donau siehe
oben die Gejaidtsordnung von 1551 und das Mandat vom 13.
März 1685.

1833. Biberstand in der Isar. Dr. Medicus sagt darüber:
„An dem Biberstande der Amper participiren die untern Isarge-
genden, indem die Biber öfter aus der Amper in die Isar, dann
in die Donau, und zwar nicht selten zu ihrem Verderben über-
gehen, da sie in letzteren Wassern noch weniger Schutz finden
und sich ihren Feinden, den Fischern , mehr preisgegeben sehen.
Namentlich hielten sich vor einigen 20 Jahren auf einer gegen 3
Viertelstunden oberhalb Landshut gelegenen, nur mit verschiede-
nen Weiden, Pappeln, der deutschen Tamariske {Tamarix ger-
manica), dem Sanddorne {Hippophae rhamnoides') und anderem
Gesträuche bewachsenen Isarinsel eine nicht unbeträchtliche An-
zahl Biber auf und konnte man sowohl ihre Röhren, wie ihre
Baue wahrnehmen. Auf dieser Insel befanden sich nicht selten
Spuren von sehr starken, durch sie gefällten schwarzen Pappeln.
Einen Stock dieser Art hatte man in die naturhistorischen


Sammlungen der Universität Landshut bringen und aufstellen
lassen."

„Oberhalb des Amperflusses sollen sich selten Biber in der
Isar finden, wie auch schon die allegirte Verordnung von 1685
dieses vermuthen lässt, da in ihr blos von der Isar unterhalb
Landshut die Rede ist. Doch sind mir Beispiele bekannt, dass
Biber in der Gegend von Ismaning erlegt wurden. Ebenso ist mir
bekannt geworden, dass Biber an der oberen Isar bei Hohenburg
und Lenggries von Zeit zu Zeit vorkommen." (Medicus).

Von letzterem Vorkommnisse (Hohenburg und Lenggries) hat
Dr. A. Wagner nichts in Erfahrung bringen können, das erstere
kann ich jedoch nach einem im herzoglich leuchtenberg'schen
Kabinet zu Eichstädt gesehenen Biber von Ismaning bestätigen.

1846 war der Biber auf der untern Isar bereits sehr selten
geworden und wohnte nur noch in Erdlöchern, während bei
Pöring noch Ueberreste von künstlichen Bauten früherer Zeiten
vorhanden waren. (Dr. A. Wagner).

Bereits 1844 wurde der letzte Biber auf der untern Isar ge-
schossen. Länger hielten sie sich zwischen Dingolfing und
Landshut, wo 1849 bis 1852 noch 4 Biber erlegt wurden (v.
Kobell in litt.).

Die Gaile eines vor etwa 20 Jahren bei Landshut von einem
Fischer mittelst einer Legbüchse erbeuteten Bibers wog 29 Loth.

An der obern Isar bei Freising wurde 1846 zwar noch bis-
weilen der eine oder andere Biber als grosse Seltenheit gesehen,
ohne jedoch dort mehr einen ständigen Aufenthalt zu haben.

f. Die Vils.

Dass auf sein Vorkommen im Vils-Thale schon in uralter
Zeit aus dem Namen Castorobach geschlossen werden darf, ist
schon oben gesagt worden.

1846 führt ihn die Forstverwallung Deggendorf als selten an
der Vils an (Dr. Wagner).

g. Der Inn und seine Nebenflüsse

1846 zählt das Forstamt Passau den Biber unter die Selten-
heiten des Inns. Gewiss hielt er sich auch noch am Anfang die-

ses Jahrzehents am untern Inn auf; auch soll er noch bei Marktl
um jene Zeit vorhanden gewesen sein.

h. Die Rott.

1833 kam der Biber noch sparsam in diesem Flüsschen nach
Mittheilungen eines dort Begüterten vor. (Dr. Medicus).

i. Die Traun.

1798 führt ihn Schrank in seiner Fauna boica als sehr spar-
sam in der Traun bei Stein an. Wie es sich 1846 mit diesem
Vorkommen verhielt, weis Dr. A. Wagner nicht zu sagen; da-
gegen erwähnen ihn noch 1837 bis 1838, wohl auf die Autorität
Schranks hin, dem auch Koch mit der gleichen Angabe folgte,
sowohl Oken, als auch Wagner selbst.

Von 1810 — 1825 kamen in Traunstein noch mehrere in
jener Gegend erbeutete Biber zum Verkaufe, deren Gaile 1/2, 3/4,
ja bis zu 1 Pfund betrug (Apotheker Joseph Pauer jun. in Traun-
stein in litt.)

Noch mehr als in der Traun soll er sich 1833

k. In der Alz

gefunden haben, woselbst seiner schon Schrank, nach welchem
er um 1798 bei Trossburg (Trostberg) sehr sparsam lebte, Er-
wähnung thut.

1851 berichten die Dr. Dr. Gemminger und Fahrer in ihrer
leider im Entstehen wieder eingegangenen Fauna boica, dass er
in der Alz noch vor Kurzem vorhanden gewesen sei, nun aber
dort gänzlich ausgerottet zu sein scheine. Auch

l. an der Sur

hielt er sich bei Surheim &c. noch bis in die neuere Zeit. Die
meisten Biber unter allen Nebenflüssen des Inn hatte jedoch
jederzeit

m. die Salzach

aufzuweisen. Als eines Bewohners dieses Flusses gedenkt sei-
ner 1798 Franz Paula von Schrank in seiner bayerischen Fauna,
1816 der Oberförster K. L. Koch in seinem System der bayrischen



Zoologie, 1832 Domvikar Leopold Keuss in seiner Fauna des Un-
terdonaukreises, 1833 Hofrath Dr. Medicus in seiner oft angezo-
genen Abhandlung und 1846 gaben Forstamtliche Berichte von
Reichenhall und Burghausen an, dass noch einzelne Biber an der
Salzach schneiden (Dr. A. Wagner).

Schon früher wurde ihm von den Salzachfischern und dem
österreichischen Zollschutzpersonale stark zugesetzt, das Jahr
1848 hat ihn aber nahezu vertilgt. Gleichwohl ist er nicht völlig
der damals losgebrochenen Jagdverwüstung erlegen und schneiden
nach des Herrn Professors Franz von Kobells sehr schätzens-
werthen, brieflichen Mittheilungen an mich noch gegenwärtig
einzelne Biber in den Salzachauen.

Im Salzburg'schen hat sich nach Mittheilungen des seligen
Professors Roth an die Dr. Dr. Gemminger und Fahrer (siehe
deren Fauna boica) bei Werfen an der Salzach noch eine ganze
Kolonie, durch die Unzugänglichkeit des Ortes geschützt, erhallen.

Nördliche Zuflüsse der Donau.

n. Die Altmühl.

1846 berichtet Dr. A. Wagner, dass der letzte Biber vor 20
Jahren bei der Kratzmühle Landgerichts Kipfenberg geschossen
wurde. Einem hochbetagten herzoglich-leuchtenberg'schen Re-
vierjäger, den ich wegen der Biber in der Altmühl befragte, war
ein solcher niemals zu Gesichte gekommen und übereinstimmend
damit berichtete mir Herr Forstinspektor Düll zu Eichstädt, dass
man von Bibern in der Altmühl früher nie gehört habe und, als
in den Jahren 1834 -- 1838, genauer sei die Zeit nicht mehr zu
ermitteln gewesen, in der Nähe von Pfraundorf bei Beilngries an
der Kralzmühle ein Biber erlegt wurde, sei dieser auch den älte-
sten Jägern der Gegend ein unbekanntes Thier gewesen. Ebenso
wenig habe man je von einem Biberbau an der Altmühl etwas
gefunden und sei jener Erlegte wahrscheinlich durch Hochwasser
oder Treibeis aus der Donau in die Altmühl gekommen. Ich
habe diesen Biber, den angeblich der Bischof Graf von Reisach
erlegt hat, in der leuchtenberg'schen Sammlung neben einem
Isarbiber von Ismaning gesehen. Es sei hier übrigens noch be-


merkt, dass in die Altmühl bei Beilngries das Flüsschen Sulz
fällt, an welchem ein Kirchdorf Namens Biberbach liegt.

Schrank führt den Biber 1798 als in den Waldrevieren an
der böhmischen Grenze auf; allein alle dem Professor Dr. A.
Wagner 1846 im höheren Auftrage zugekommenen Berichte aus
jenen Gegenden geben ihn als nicht vorhanden an. Er mag also
seit Schranks Zeiten in jenen Gegenden ausgerottet worden sein.
Bei Waldmünchen liegt ein Kirchdorf Biberbach am Bache glei-
chen Namens und in die Ilz bei Passau ergiesst sich gleichfalls
ein Biberbach.

Maingeblet.

Auch hier erinnern Bach - und Ortsnamen an das einstige
Vorhandensein der Biber, so z, B. in Oberfranken bei Pottenstein
ein Ort und Bach Biberbach, in Mittelfranken das Pfarrdorf Bi-
berehrn am Einflüsse der Gollach in die Tauber, das Flüsschen
Biber, welches vom Sfeigerwald kommend bei Neustadt in die
Aisch, und jene Bibert, die, im Ansbachischen entspringend und
mehreren Ortschaften ihren Namen verleihend, bei Zirndorf in
die Rednitz fällt, endlich in Unterfranken der Bibergau bei Würz-
burg und im Landgerichte Orb in der Revier Cassel der soge-
nannte Bibergrund mit dem Flüsschen Biber. 1) Von wirklichem
Vorhandensein der Biber haben sich jedoch in ganz Franken nur
höchst spärliche Notizen erhalten.

1586 am 27. August wurde ein Biber an der Gernsprinz un-
fern Stockstadt im Aschaffenburg'schen gefangen.

Nach Götllings 2) Chronik von Rothenburg ob der Tauber
kamen dem einstigen regierenden Bürgermeister Biber und Fisch-
ottern, welche in der Tauber und den Seen gefangen wurden,
allein zu.

Markgraf Johann Friedrich von Brandenburg- Ansbach erliess
am 22. December 1679 ein Verzeichniss, nach welchem in dem



1) An die Revier Wiesen Forstamts Sailauf grenzt eine kur-
hessische Revier Biber.

2) Göttling, geboren zu Magdeburg 1608, nach der Erstürmung
Magdeburgs Bürger zu Rothenburg 1632, Bürgermeister 1655,
gestorben 1679.



Fürstenthum Burggrafthums Nürnberg unterhalb Gebirgs, 1) die
Pürsch - und Fanggeider entrichtet werden sollten. Für einen
Biber, welcher zu liefern war, wurden 1 fl. 12 kr. Prämie
bezahlt.

In den Bestallungen der freiherrlich v. Crailsheim'schen Fisch-
vögte zu Neuhaus, meinem Pfarrorte, von 1683, 1686, 1692 und
1704 ist dem Fischvogt von jedem Biber, welcher an die Herr-
schaft geliefert werden musste, 1 fl. 12 kr. stipulirt. Da in dem
kleinen ehemaligen Gebiete der reichsfreien Ritter und Herren
von Crailsheim zu Neuhaus ein Bach oder Fluss, — die Aisch
floss durch bischöflich bambergisches Gebiet, — nicht ist, so
könnten diese Thiere allenfalls nur an den noch sehr zahlreichen
Seen und Weihern gelebt haben, die freilich heutzutage, wie die
Aisch, nicht einen Strauch, geschweige einen Baum, wenige
Eichen ausgenommen, an ihren Ufern und Dämmen haben, der
Bibern zur Nahrung dienen könnte. Nun findet man wohl in
hiesigem Weiherlande ungemein viel versteinertes Holz und in
den Becken verschiedener Seen und Teiche mächtige Stöcke von
Eichen, die zur Zeit der Fischerei sichtbar werden, Jahrhunderte,
ja über ein halbes Jahrtausend alt sein mögen und auf eine
Zeit zurückweisen, wo auf dem heutigen Weihergrunde zum
Theil noch Eichenwaldungen standen, urkundlich aber lässt sich
auf 3 Jahrhunderte zurück nicht nachweisen, dass die hiesigen,
schon 1545 sämmtlich vorhandenen Weiher mit der zum Aufent-
halte von Bibern unumgänglich nothwendigen Vegetation von
Weichhölzern umwachsen gewesen wären. Und doch, wie kamen
Biber in die Bestallungsnoteln der Neuhäusischen Fischvögte?
Waren sie nicht vorhanden und wurden doch eingesetzt, etwa
weil das markgräfiiche Pürsch- und Fanggelder-Tarif, welches
zum Muster gedient haben dürfte, sie hatte und man Ehren hal-
ber nicht zurückstehen wollte, dann hätte man freilich den Neu-
häusischen Jägern auch Schussgelder für Auerochsen, Leoparden
und ähnliches Gethier aussetzen können. Es scheint, dass die
Biber in mehrgenannte Bestallungen um des möglich gedachten
Falles wegen eingesetzt wurden, dass doch einmal ein Biber



1) Darunter ist der fränkische Jura zu verstehen.


sich in die hiesigen Weiher verirren könnte. Möglicherweise
war es mit dem markgräfiichen Tarife auch nicht anders bestellt.

So viel von der Verbreitung der Biber über Bayern aus
alter und neuer Zeit. Die Ursachen ihrer Vertilgung sind aus
Vorstehendem zur Genüge zu ersehen; soll noch etwas namhaft
gemacht werden, so sind es für einzelne Lokalitäten die Fluss-
korrektionen, durch welche sie ihrer Baue und Röhren beraubt
wurden, und theilweise auch die Dampfschiffahrt.

Gewicht des Bibers im Fleische.

Der churpfalzbayerische Forstmeister, Hof- und Rentkammer-
rath Christian Wilhelm von Heppe gibt das Gewicht des schwer-
sten Bibers, den er gesehen, und welcher, auf den Gütern des
Grafen von Törring geschossen, Sr. fürstlichen Durchlaucht ver-
ehrt wurde, auf 30 schwere bayerische Pfunde an. Nach Er-
fahrungen der kgl. Hofjagdintendanz zu München sind aber schon
Biber von 40 bis 45 Pfund vorgekommen. Die Aeusserung in
Johann Christoph Hoppes Jagdlust von 50 bis 60 Pfund schweren
Bibern ist jedoch nach Dr. Medicus Ansicht übertrieben. (Med.).

Der obenerwähnte Biber von 30 Pfund muss ein noch nicht
erwachsenes Exemplar gewesen sein. Biber, die noch vor 5 bis
8 Jahren, wo es unter ihnen der beständigen Verfolgungen we-
gen sehr alte Thiere nur noch selten gegeben haben muss, an
der Donau und andern bayerischen Flüssen erlegt wurden, wo-
gen gewöhnlich 40, 42, 46, zwei 50 Pfund. Der kgl. Zwirkrmei-
ster Herr Federl in München schrieb mir am 23. Februar 1852,
dass die während seiner langen Dienstzeit in das kgl Zwirkge-
wölbe gelieferten Biber je nach dem Alfer sehr verschieden an
Gewicht gewesen seien, gewöhnlich von 30 bis 45 Pfund, doch
habe er auch welche mit 60 Pfund gesehen. Der treffliche
Oberforstmeister von Wildungen erwähnt eines in Wesfphalen
erlegten Bibers von 64 Pfund und setzt dazu, es sei keiner der
stärksten gewesen. Herr Revierförster Lössl , früher in Königs-
see, schrieb mir am 5 November 1850, dass er einen, von dem
alten Jäger Caspar Neuhauser von Suhr erlegten männlichen
Biber gesehen , der 75 Pfund und dessen Gaile 96 Loth schwer
war. Es ist begreiflich, dass mir bei aller Achtung vor meinem
hochachtbaren Herrn Korrespondenten der Gedanke an das be-
kannte Jägerlatein kam und so habe ich denn gegen Herrn Lössl


bescheidene Zweifel namentlich wegen des ungeheuren Gewich-
tes der Gaile laut werden lassen, worauf ich wörtlich Nach-
stehendes zur Antwort erhielt:

„Den fraglichen Biber habe ich zwar nicht selbst gewo-
gen, aber gesehen und erinnere mich auch noch deutlich
und klar an die Angabe des Gewichtes und der Gaile des
Bibers von Seite meines damaligen Revierförsters Baron
von Hornstein in Sur. Ich war zugegen, wie Letzterer
wegen des Verkaufes mit dem Materialisten Volderauer
aus Salzburg in Unterhandlung stand, und da dieser der
ganz ungewöhnlichen Grösse der Gaile halber in Ver-
muthung, es sei ein Missgewächs, nicht mehr als 140 fl.
dafür bot, sollte ich an meinen Schwager, Apotheker Eser
in Stadtamhof, schreiben und diesem die Gaile mittelst
eines eigenen Boten schicken. Nachmals aber entschloss
sich mein Revierförster wieder anders und schlug dieselbe
um 140 fl. los. Dieser Angabe dürfen Sie als der reinsten
Wahrheit trauen und ich verbürge sie. Im Herbst dessel-
ben Jahres besuchte mich mein Schwager Eser, dem ich
von dem Biberwunder erzählte und welcher sein Bedauern
ausdrückte, dass von Hornstein um so geringen Preis die
allerdings zu den grössten Seltenheiten gehörende Gaile
losgeschlagen habe."

Zur Bestätigung des Berichtes des Herrn Lössl folge nun,
was Medicus 1833 über das Gewicht des von einem bayerischen
Biber zu erlangenden Castoreums sagt: „Die an der Luft wohl-
getrockneten zwei Beutel wiegen am gewöhnlichsten 4 — 5,
auch 6 — 8 Lothe. Doch sind Beispiele noch weit schwererer
vorhanden. Herr Apotheker Dr. med. Zaubzer sen. in München
besitzt zwei Beutel eines Thieres, die noch jetzt im höchst ge-
trockneten Zustande, ohne Fettbeutel, zusammen 1 Pfund bayri-
schen, schweren Civilgewichts enthalten und mit dem trefflich-
sten Castoreum angefüllt sind. Im noch ziemlich frischen, oder
wenig getrockneten Zustande wogen sie 39 Loth. Derselbe gibt
an, noch zwei grössere oder schwerere Säcke eines Bibers bei
einem durchreisenden Nürnberger Materialhändler gesehen zu
haben.


Herr Zaubzer hatte vor 3 Jahren Gelegenheit, zwei äusserst
merkwürdige Säcke eines Bibers zu acquiriren. Dieselben waren
nach schriftlich von demselben erhaltener Nachricht von abnormer
Grösse, mittleren Kegelkugeln im frischen Zustande vergleichbar,
und hatten in solchem, ohne Fettbeutel, ein Gewicht von 62 1/2
Unzen. Höchst wahrscheinlich sind diess die Beutel des von
Hornstein'schen Bibers gewesen; die Angaben des Gewichts
wenigstens stimmen so ziemlich überein. Jedenfalls ist durch
die Zaubzer'schen Beutel die Wahrheit der Lössl'schen Angaben
evident dargethan.

Nach des Herrn Zwirkmeisters Federl Erfahrung wiegt die
Gaile 6 — 30 Loth; auch hat derselbe schwerere Gailen gesehen.
Nach des Herrn Apothekers Joseph Pauer jun.

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