Ludvig Baron Holberg: Ein anderes vernünftiges Urteil des Bibers

Ludvig_holberg
Kategorie: Fabeln

Fab.106
Ein anderes vernünftiges Urteil des Bibers

Ein Luchs, der kurz danach vor eben denselben Richter angeklagt worden war, wollte seiner Missetat damit ein Färbchen anstreichen, dass er sagte: Es wäre schon längst im voraus bestimmt gewesen, dass es geschehen hätte sollen, und niemand könne dem Schicksale widerstehen.
Der Biber tat den Ausspruch: Es sollten dem Luchse zur Strafe beide Augen vom Affen
ausgestochen werden; dabei sagte er: die Strafe wäre sowohl als die Missetat voraus bestimmt gewesen, und man könne dem Schicksale eben so wenig in dem einen, als in dem andern, widerstehen.

Diese Fabel enthält mit voriger Fabel einerlei Lehre.